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Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und TIN*- Personen

Es kommt JETZT darauf an:
Der Schutz und die Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und TIN*- Personen und deren Kinder muss jetzt Priorität haben!

Der Status Quo bedeutet, dass Frauen, sowie trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen (TIN), Migrantinnen, geflüchtete und behinderte und wohnungslose Frauen Gewalt erleben oder getötet werden, weil der Staat ihnen den Schutz vor Gewalt versagt.

Letzte Woche hat das BMFSFJ den Gesetzentwurf zum geplanten Gewalthilfegesetz veröffentlicht. Gerade die spezifische Situation von Frauen und TIN*- Personen mit prekärem Aufenthalt wird in diesem Gesetzesentwurf nicht adäquat verbessert. Strukturelle Gewalt wird nicht berücksichtigt.

Wir kritisieren, dass das Vorhaben zur Einführung eines Gewalthilfegesetzes dem Scheitern der aktuellen Bundesregierung zum Opfer fallen wird. Umso wichtiger ist es, dass die neue Bundesregierung und die politisch Verantwortlichen das Thema mit hoher Priorität auf die Agenda setzen und die begonnene Arbeit fortsetzen. Die Bundesregierung muss ihren Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der EU-Gewaltschutzrichtlinie nachkommen.

In den letzten Jahren gab es einen besorgniserregenden Anstieg der geschlechtsspezifischen und häuslichen Gewalt. Die aktuellen Zahlen des heute vom BKA veröffentlichten Lagebilds „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ bestätigen dies. Mit dem Gewalthilfegesetz können die eklatanten Lücken im Beratungs- und Hilfesystem geschlossen und wirksamer Gewaltschutz für alle betroffenen Frauen und Mädchen sowie trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen (TIN*) erreicht werden. Geschlechtsspezifische – darunter auch häusliche und sexualisierte – Gewalt stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar, welcher täglich Hunderte von Betroffenen ausgesetzt sind. Ein wirksamer Gewaltschutz scheitert aktuell u.a. an dem Fehlen tausender Frauenhausplätze und an diskriminierenden Zugangsbarrieren. Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen ist daher dringend erforderlich. Seit Jahren verfehlt Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. So mangelt es – insbesondere im ländlichen Raum – an Schutzunterkünften und Beratungsstellen. Zudem hängt der Zugang zu Frauenhäusern von diskriminierenden Faktoren wie der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung, dem Aufenthaltsstatus oder Wohnsitzauflage, Alter, Wohnort, Wohnungs- und Obdachlosigkeit und Drogenkonsum oder einer Kostenübernahmeerklärung ab. Auch Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen sind aktuell oftmals schutzlos gestellt, weil der barrierefreie Zugang fehlt. Bei der Überprüfung der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Jahr 2022 wurden konkrete Forderungen an Deutschland gestellt, deren Umsetzung im Jahr 2025 evaluiert wird. Dazu gehört auch der Ausbau des Hilfesystems und die Gewährleistung eines kosten- und diskriminierungsfreien Zugangs zu Schutz und Beratung. Die langfristige pauschale Finanzierung der Schutz-, Unterstützungs- und Beratungsangebote muss durch eine Bundesbeteiligung abgesichert werden.

Ansprechperson

Linda Conradi
Geschäftsleitung
info@bag-taeterarbeit.de

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