Bündnis Istanbul-Konvention fordert Aufbau einer staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt die Bundesregierung unkonkrete Aussagen zu neuen Vorhaben, wie der Koordinierungsstelle.
Im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine „vorbehaltslose und wirksame“ Umsetzung der Konvention angekündigt. „Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen“, so das Bündnis. Dazu gehört aus Sicht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Art. 10 Istanbul-Konvention.
Bereits in seinem Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland 2021 forderte das BIK „zeitnah eine staatliche Koordinierungsstelle einzusetzen, welche die Kommunikation zwischen unterschiedlichen Ressorts auf Bundes- und Länderebene sowie deren jeweilige (Mit-)Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen organisiert“.
Erfahrungen der Zivilgesellschaft in Spanien zeigen, dass bei der Errichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle zwingend intersektionale Perspektiven eingebracht werden müssen, um insbesondere Menschen aus marginalisierten Personengruppen zu schützen.
Damit eine solche Koordinierungsstelle wirksam arbeiten kann, muss sie mit eindeutigen Kompetenzen, finanziellen und personellen Ressourcen sowie einem klaren Mandat und klarer Weisungsbefugnis ausgestattet werden, erklärt das Bündnis. Nur ein stetiger Fachaustausch der Koordinierungsstelle mit Expert*innen und NGOs gewährleistet, dass sich die Umsetzung der Konvention an diversen Lebensrealitäten gewaltbetroffener Frauen orientiert. Das BIK fordert, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offiziellen Beirat aktiv als Partner*innen bei der Umsetzung mitwirken.
Die Mitglieder des BIK halten die Einsetzung einer staatlichen Koordinierungsstelle für ein wichtiges Instrument, um die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind weitere Verzögerungen bei der Einrichtung einer solchen Stelle nicht akzeptabel.
Das Bündnis Istanbul-Konvention ist ein Zusammenschluss von 25 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland, der seit 2018 die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht und vorantreibt.
Mitgliedsorganisationen: BAG Autonome Mädchenhäuser, BAG Forsa e.V., BAG kommunaler Frauenbüros, BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V., BAG Wohnungslosenhilfe e.V., Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V., bff – Frauen gegen Gewalt e.V., BIG e.V., BVFeSt e.V., Cora – Frauen helfen Frauen e.V. Rostock, DaMigra e.V., Deutscher Frauenrat e.V., djb e.V., Frauenhauskoordinierung e.V., gesine intervention, JUMEN, KOK e.V., medica mondiale e.V., MIA e.V. i.G., PRO ASYL e.V., S.I.G.N.A.L. e. V., Weibernetz e. V., Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
Beratende Expert*innen: Prof. Dr. Ariane Brenssell, Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel; Karin Heisecke, politische Beraterin und Expertin zu Gewalt gegen Frauen; Dr. Monika Schröttle, Forschungs- und Beobachtungsstelle Geschlecht, Gewalt, Menschenrechte (FOBES) am Institut für empirische Soziologie, Nürnberg
Pressekontakt für das Bündnis: Xenia Bukowsky, Koordinatorin Bündnis Istanbul-Konvention, 030 204569-45, bukowsky@frauenrat.de