Teil eines großen Netzwerks
Mitglied werden
Wer kann Mitglied werden?
Folgende Personen und Organisationen können Mitglied werden:
- Alle gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen, die mit gewaltausübenden Menschen im Bereich häusliche Gewalt und Stalking arbeiten und ihrer Arbeit die Standards der BAG TäHG zugrunde legen.
- An andere Träger gebundene Organisationen, die die oben genannten Kriterien erfüllen.
- Einzelpersonen
Treten Sie unserem Netzwerk aus über 89 Einrichtungen bei.
Wie kann man Mitglied werden?
Mitgliedsantrag
Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit Nachweis der Gemeinnützigkeit an:
Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.
Käthe-Niederkirchner-Straße 36
10407 Berlin
Mitgliedsbeitrag
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt 200€ pro Jahr und Mitglied.
Anträge auf Ausnahmeregelungen können von Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen beim Finanzvorstand zu Jahresbeginn, spätestens aber bis Ende Februar gestellt werden.