Mitglied werden
Mitglieder der BAG-TäHG können werden:
- alle gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen, die mit Tätern häuslicher Gewalt innerhalb von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt arbeiten und ihrer Arbeit die Standards der BAG-TäHG zugrunde legen.
- an andere Träger gebundene Organisationen, die o.g. Kriterien erfüllen
- Einzelpersonen
In den Vorstand der BAG können nur Vertreter/innen gemeinnütziger oder mildtätiger Organisationen gewählt werden.
Hier stehen die Antragsunterlagen für Sie zum Download bereit:
Bitte schicken Sie diese Unterlagen mit Nachweis der Gemeinnützigkeit an:
BAG Täterarbeit HG e.V.
Geschäftsstelle
Käthe-Niederkirchner-Straße 36
10407 Berlin
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt 200 € pro Jahr und Mitglied.
Anträge auf Ausnahmeregelungen können von Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen beim Finanzvorstand zu Jahresbeginn, spätestens aber bis Ende Februar gestellt werden.