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Mitglied werden 

Wer kann Mitglied werden?

Folgende Personen und Organisationen können Mitglied werden:

  • Alle gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen, die mit gewaltausübenden Menschen im Bereich häusliche Gewalt und Stalking arbeiten und ihrer Arbeit die Standards der BAG TäHG zugrunde legen.
  • An andere Träger gebundene Organisationen, die die oben genannten Kriterien erfüllen.
  • Einzelpersonen

Treten Sie unserem Netzwerk aus über 89 Einrichtungen bei.

Wie kann man Mitglied werden?

Mitgliedsantrag

Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit Nachweis der Gemeinnützigkeit an:

Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.
Käthe-Niederkirchner-Straße 36
10407 Berlin

Mitgliedsbeitrag

Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt 200€ pro Jahr und Mitglied.
Anträge auf Ausnahmeregelungen können von Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen beim Finanzvorstand zu Jahresbeginn, spätestens aber bis Ende Februar gestellt werden.