Auf europäischer Ebene wird aktuell die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ im Trilog zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat verhandelt. Ein umfassender Richtlinien-Entwurf, der u.a. Vergewaltigung als Straftatbestand adressiert, wird von bestimmten Mitgliedsstaaten abgelehnt. Auch Deutschland stellt sich gegen die Aufnahme des Artikels zu Vergewaltigung in die EU-Richtlinie.
In einem offenen Brief appellieren über 40 Organisationen an die Bundesregierung, sich auch auf europäischer Ebene konsequent gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu positionieren und sich für ein umfassendes EU-Gewaltschutzpaket einzusetzen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. hat den offenen Brief des Deutschen Frauenrats und der European Women’s League unterzeichnet.