Zum Weltfrauentag am 8. März sieht sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt angehalten, auf das Thema Femizide und häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder hinzuweisen. Jährlich werden weltweit Hunderte von Frauen durch die Hand ihrer Partner bzw. Ex-Partner getötet oder schwer verletzt, weil sie Frauen sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt verurteilt jegliche Gewalt von Männern an Frauen und ihren Kindern und betont: „Gewalt an Frauen und ihren Kindern in jeglicher Form ist feige und schändlich“.
Erst 2015 haben lateinamerikanische Frauen das Thema Femizide in den näheren Fokus der Weltgesellschaft gezogen. Die BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt unterstützt diese Bewegung und weist mit den Worten von Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes darauf hin: ob in Deutschland oder Mexiko „Hass auf Frauen ist kein Einzelphänomen, sondern eingebettet in patriarchale gesellschaftliche Strukturen.“.
In unserer Gesellschaft ist ein Umdenkungsprozess von großer Notwendigkeit. Daher fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt, dass es an der Zeit ist, die Gleichstellung der Geschlechter zu leben, anstatt nur darüber zu reden. Nur so können Femizide und häusliche Gewalt wirksam verhindert werden. Die auch in Deutschland geltende Istanbul Konvention – das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – verpflichtet im Artikel 16 die Unterzeichnerstaaten dazu, Programme für gewaltausübenden Menschen einzurichten, sodass die Rolle der Arbeit mit Gewaltausübenden zum Schutz der Betroffenen (Opfer) gewährleistet werden kann. Auch wenn sich aufgrund der feministischen Bewegung in den letzten Jahren einiges getan hat, sind darüber hinaus auch bei uns nicht genügend finanzielle Mittel bzw. gut ausgebildete Fachkräfte zum Schutz der betroffenen Frauen und ihren Kindern vorhanden. Deshalb fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt außerdem den dringend erforderlichen Ausbau der Fachberatungsstellen und stationäre Einrichtungen (Frauenhäuser) für Betroffene und diese mit den erforderlichen finanziellen Mittel auszustatten.
Femizide sind in der Regel, wenn durch Männer ausgeübt, sehr gut vorbereitet. Aus diesem Grund fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt, dass die Tötungen von Partnerinnen bzw. Ex-Partnerinnen durch männliche Täter juristisch als Morde zu bewerten sind oder zumindest dahingehend zu prüfen sind.
Zahlen zu Femizide und häuslicher Gewalt:
Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Leiterin des bundesweiten Hilfetelefons, Petra Söchting, veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) am 10. November 2020 die jährliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland: insgesamt 141.792 Opfer häuslicher Gewalt erfasste die Polizei für das Jahr 2019. 81 Prozent der Betroffenen (114.903) waren Frauen.
Für 117 Frauen endete die Gewalt durch den (Ex-)Partner tödlich. Damit ergibt sich abermals das erschreckende Bild von einer getöteten Frau an jedem dritten Tag. 301 Tötungsversuche an Frauen durch den (ehemaligen) Partner wurden erfasst. Hinzu kommt, dass die Zahlen lediglich das sogenannte Hellfeld abbilden. Es ist davon auszugehen, dass polizeilich nur ein Bruchteil der Gewalttaten in Partnerschaften erfasst wird. Expert*innen vermuten ein Dunkelfeld von 75-80 Prozent. Die Zahlen sind alarmierend und bewegen sich seit Jahren auf fast gleichem Niveau.