BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. fordert schnellere Einbindung von Täterarbeit bei häuslicher Gewalt
Anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentags betont die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TäHG e.V.) wie unverzichtbar Täterarbeit für eine nachhaltige Gewaltprävention bei häuslicher Gewalt ist und fordert eine flächendeckende Umsetzung des proaktiven Ansatzes in der Täterarbeit.
Der überwiegende Teil der von häusliche Gewalt Betroffenen – 81 Prozent – sind Frauen. Häusliche Gewalt, d.h. geschlechtsspezifische Gewalthandlungen gegen Frauen, sind oftmals Wiederholungstaten, die einer systematischen Dynamik unterliegen. Daher ist die Arbeit mit gewaltausübenden Männern ein zentraler Baustein für einen umfassenden Gewaltschutz, der über die akute Krisenintervention hinaus geht.
Um weiteren Gewalthandlungen vorbeugen zu können, ist die frühestmögliche Intervention von besonderer Bedeutung: direkt nach der Tat sind gewaltausübende Männer besonders empfänglich für die Inanspruchnahme von Hilfe. Es liegt demnach nahe, diesen Zeitpunkt zu nutzen, um nicht nur die von Gewalt Betroffenen, sondern auch Gewaltausübende schnellstmöglich an Beratungsangebote zu vermitteln.
Der sogenannte proaktive Ansatz in der Täterarbeit sieht hierfür eine tatzeitnahe Weitergabe von Informationen durch die Polizei an die regional zuständige Täterarbeitseinrichtung vor. Einer bundesweiten Anwendung des proaktiven Ansatzes stehen jedoch bislang unterschiedliche Polizeiordnungsgesetze und uneinheitliche Auslegungen zu den Grenzen der Weitergabe von personenbezogenen Daten entgegen. Hier könnten neue Regelungen in Bezug auf Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und deren Verankerung in den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder Abhilfe schaffen. Auch die Berücksichtigung einer proaktiven Täterarbeit in der Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention böte hierfür eine Möglichkeit.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung der Istanbul-Konvention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) sieht im Artikel 16 ausdrücklich die Einführung von Täterarbeit vor. Der unabhängige Expert*innen Bericht zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention (GREVIO, 2022) empfiehlt hierzu u.a. die Einbettung der Einrichtungen zur Täterarbeit in die lokalen Interventionsstrukturen und die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Er appelliert nachdrücklich an die deutschen Behörden, ihre Bemühungen zu verstärken, um durch nachhaltige öffentliche Finanzierung die Einrichtung von speziellen, standardgebundenen Täterarbeitsprogrammen im ganzen Land sicherzustellen. Insbesondere die Einführung eines proaktiven Ansatzes muss sich demnach auch in einer entsprechenden Finanzierung widerspiegeln.
Zum aktuellen Stand der Umsetzung proaktiver Täterarbeit und den jeweiligen datenschutzrechtlichen Erfordernissen hat die BAG TäHG e.V. zwei Berichte veröffentlicht: